FDP Gangelt
FDP Gangelt
Weil Gangelt.
Für die Freiheit
Auf kommunaler Ebene setzt sich die FDP Gangelt auch in der aktuellen Koalition mit den Freien Wählern für die Verbesserung der Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger, z.B. durch Optimierung des Zustandes von Straßen und Wegen, die Stärkung der kommunalen sozialen Marktwirtschaft und Wirtschaftsförderung, die vorrangige Erhaltung unserer Schulen, die Unterstützung unserer Vereine und Selbsthilfegruppen, den Ausbau und die Förderung aller Maßnahmen, die der touristischen Aufwertung unserer Gemeinde dienen, die Fortsetzung und Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Aktivitäten, die Erhaltung und die Fortentwicklung des Landschaftsbildes ein.
Wobei das Verhältnis von ökonomisch wünschenswerter Entwicklung und Bewahrung unserer Natur ausgewogen sein muss.
Die FDP Gangelt steht auch in den kommenden Jahren für die Weiterführung der kommunalen Haushaltsführung mit Augenmaß.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
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